Genussvolle Gelassenheit im Retzer Land, © Retzer Land / Bartl

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Reisebedingungen der Retzer Land Regionalvermarktung.

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Die angeführten Bedingungen sind Teil des Vertrages zwischen dem Verein Retzer Land Regionalvermarktung (in Folge „Retzer Land“ genannt) und dem Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Vertragsabwicklung an die angegebene Mailadresse erfolgt. Der Kunde erhält schriftlich per Mail ein unverbindliches Angebot von Retzer Land. Mit der Annahme des Angebotes ist der Abschluss des Vertrages zwischen ihm und Retzer Land verbindlich und die angeführten Stornobedingungen treten in Kraft. Die Annahme des Angebotes erfolgt schriftlich per Mail. Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldung auch für alle mitgenannten Teilnehmer verbindlich ist.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Retzer Land durch Zusendung einer Buchungsbestätigung per Mail innerhalb von 3 Werktagen zustande.

2. Bezahlung

Die angegebenen Preise beinhalten alle Abgaben und sämtliche Zuschläge. Die Rechnungslegung erfolgt zeitgleich mit der Sendung der Buchungsbestätigung schriftlich per Mail. Der auf der Rechnung angeführte Preis ist binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoname: Retzer Land Regionalvermarktung
Bank: Erste Bank
IBAN: AT89 2011 1805 1317 5700
BIC: GIBAATWWXXX

3. Rücktritt durch den Kunden

3.1. Der Kunde kann jederzeit schriftlich per Mail an office@retzer-land.at vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichterscheinens am Erfüllungsort sind wir berechtigt folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:
41. bis 28. Tag vor Erfüllungszeitpunkt: 10% vom Reisepreis
27. bis 14. Tag vor Erfüllungszeitpunkt: 30% vom Reisepreis
13. bis 8. Tag vor Erfüllungszeitpunkt: 50% vom Reisepreis
7. bis 4. Tag vor Erfüllungszeitpunkt: 60% vom Reisepreis
Bis 72 Stunden vor Erfüllungszeitpunkt: 75% vom Reisepreis
3.2. Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Verkaufspreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Verkaufspreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

4. Leistungen

4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen unserer Angebote in der Buchungsbestätigung maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen insbesondere von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstiger Dritter.
4.2. Rent a Rebstock: Bei Unterschreiten der vom Ausrichter angegebenen Mindestteilnehmerzahl vereinbaren wir, dass der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Im Falle dessen, wird dem Kunden der Preis in voller Höhe rückerstattet oder der Kunde auf seinen Wunsch hin, auf eine andere Veranstaltung umgebucht. Im Falle einer auf Kundenwunsch erfolgten Umbuchung und eventuellen Preisdifferenz, wird dem Kunden diese Differenz entweder rückerstattet oder der Kunde zahlt den Differenzbetrag auf. Bei widrigen Wetterverhältnissen (Dauerregen, Hagel, starker Sturm) vereinbaren wir, dass der Ausrichter die Veranstaltung am Veranstaltungsort für Schlechtwetter stattfinden lässt. Bei Rent a Rebstock werden Fotos gemacht, welche nach der Veranstaltung auf der Homepage www.retzer-land.at veröffentlicht werden dürfen. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Fotos, auf denen Sie eventuell zu erkennen sind, online gestellt werden, so informieren Sie uns bitte vorab und teilen Sie uns das mit.

5. Haftung und Haftungsbeschränkung

5.1. Die Haftung von Retzer Land erstreckt sich auf: - die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; - die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Dokumente; - die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).
5.2. Retzer Land haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. 5.3. Retzer Land hat dem Kunden mit der Bestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Veranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt Retzer Land dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

6. Gewährleistung

6.1. Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
6.2. Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Veranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
6.3. Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Konsumation feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten, ausschließlich Mitarbeiter des Vereines Retzer Land Regionalvermarktung, des Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Diese Mitteilung muss schriftlich per Mail erfolgen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 6.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.

7. Auskunftserteilung an Dritte

7.1. Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer / Veranstaltungsteilnehmer / Mitglieder einer Gruppe und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.

8. Sonstiges

8.1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
8.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

9. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

9.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Hollabrunn.
9.2. Für Klagen der Retzer Land Regionalvermarktung gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14. Abs. 1 ODR-VO:

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Plattform (sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.